Die von uns gelieferte Übersetzung wird mit der Unterschrift der Geschäftsführerin von Trans-Adapt versehen. Nach der notariellen Beglaubigung der Übersetzung bringt die Staatskanzlei eine Apostille an, wenn die Übersetzung für ein Land bestimmt ist, das dem Haager Übereinkommen beigetreten ist
(siehe Liste hier). Ist sie für ein anderes Land bestimmt, bringt die Staatskanzlei das dem Bestimmungsland entsprechende Siegel an.
In gewissen Fällen, z. B. bei Dokumenten, die für China bestimmt sind, muss die Übersetzung vor der Beglaubigung zusätzlich durch die Botschaft beglaubigt werden.
In jedem Fall kümmern wir uns rasch und diskret um alle notwendigen Schritte und Formalitäten für diese Art von Beglaubigung, unabhängig davon, ob sie von Ihnen oder vom Empfänger der Übersetzung verlangt werden.