Bescheinigungen und Beglaubigungen

Unsere professionellen Fachübersetzer übertragen Ihre Dokumente und amtlichen Urkunden in 31 Sprachen.
 Bescheinigung durch Trans-Adapt
Wenn eine beglaubigte Übersetzung für die Schweiz bestimmt ist, genügt in den meisten Fällen eine Bescheinigung durch uns, gegebenenfalls mit notarieller Beglaubigung. Eine Ausnahme bilden Übersetzungen für amtliche Stellen in den Kantonen Genf und Neuenburg, da diese Kantone über eigene beeidigte Übersetzer verfügen. In jedem Fall kümmern wir uns rasch und diskret um alle notwendigen Schritte und Formalitäten für diese Art von Beglaubigung, unabhängig davon, ob sie von Ihnen oder vom Empfänger der Übersetzung verlangt werden.
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 Notarielle Beglaubigung
Die von uns gelieferte Übersetzung wird mit der Unterschrift der Geschäftsführerin von Trans-Adapt versehen. Auf Wunsch kann diese Unterschrift noch notariell beglaubigt werden. Falls erforderlich übernehmen wir die Formalitäten gerne für Sie.
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 Beglaubigung durch die Staatskanzlei/Botschaft
Die von uns gelieferte Übersetzung wird mit der Unterschrift der Geschäftsführerin von Trans-Adapt versehen. Nach der notariellen Beglaubigung der Übersetzung bringt die Staatskanzlei eine Apostille an, wenn die Übersetzung für ein Land bestimmt ist, das dem Haager Übereinkommen beigetreten ist (siehe Liste hier). Ist sie für ein anderes Land bestimmt, bringt die Staatskanzlei das dem Bestimmungsland entsprechende Siegel an. In gewissen Fällen, z. B. bei Dokumenten, die für China bestimmt sind, muss die Übersetzung vor der Beglaubigung zusätzlich durch die Botschaft beglaubigt werden. In jedem Fall kümmern wir uns rasch und diskret um alle notwendigen Schritte und Formalitäten für diese Art von Beglaubigung, unabhängig davon, ob sie von Ihnen oder vom Empfänger der Übersetzung verlangt werden.
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