Übersetzungen

Wir übersetzen Texte aus und in 31 Sprachen. Klicken Sie hier für eine Übersicht aller von uns bearbeiteten Sprachen.

Je nach ihrem Zweck muss eine Übersetzung das uns anvertraute Originals möglichst wortwörtlich wiedergeben. Dies gilt selbstredend für alle offiziellen Dokumente oder Dokumente mit rechtlicher Tragweite. Bisweilen – wie beispielsweise im Falle von Marketing- oder Werbetexten, ist es jedoch wichtiger, die Botschaft in der Zielsprache möglichst prägnant und einprägsam wiederzugeben. Wir beherrschen diese Feinheiten und passen uns den Besonderheiten Ihres Unternehmens, Ihren Bedürfnissen und Ihrem Zielpublikum an. Unsere Fachübersetzer sind auf Ihr Tätigkeitsgebiet spezialisiert und sorgen dafür, dass Übersetzungen genau dem Ausgangstext – oder den darin dargelegten Ideen – entsprechen.

In jedem Fall übersetzen unsere hochspezialisierten Übersetzer in ihre Muttersprache. Alle unsere Übersetzungen werden von einem zweiten, auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Übersetzer auf Vollständigkeit, korrekte Grammatik, Rechtschreibung und Satzstellung geprüft.

Wir setzen CAT-Tools (computerunterstützte Übersetzungsprogramme) ein, um die terminologische und stilistische Konsistenz Ihrer Texte zu gewährleisten.

Garantierte Wahrung der Vertraulichkeit

Unsere Übersetzer verpflichten sich in jedem Fall durch die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA – Non Disclosure Agreement) zu strikter Geheimhaltung. Der Schutz der Informationen, zu denen sie bei ihrer Tätigkeit Zugang haben, ist somit gewährleistet. Darauf stützen wir uns, denn die Daten, die wir erhalten, sind vor ihrer Weiterleitung an die Empfänger meist vertraulich, bisweilen sogar geheim.

 

Geografische Präsenz

 

Wir kümmern uns unabhängig von Ihrem Standort um Ihre Übersetzungen. Klicken Sie hier, um eine Offerte anzufordern.

Amtliche Übersetzungen

Amtliche Übersetzungen – beglaubigt, bescheinigt, akkreditiert oder beeidigt – sind Dokumente, die von Gerichten oder offiziellen Stellen für berufliche oder private Zwecke anerkannt werden müssen.

Es gibt Übersetzungen bestimmter Dokumente, die nur offiziell anerkannt werden, wenn sie mit einer Beglaubigung versehen sind, so beispielsweise:

 

amtliche Dokumente (z. B. bei Erbschaften, Eheschliessungen, Scheidungen, Einbürgerungen, Testamenten)

 

geschäftliche Dokumente (z. B. Handelsverträge, Steuererklärungen, Statuten, Akkreditive)

 

juristische Dokumente (z. B. Verträge, Kaufurkunden, Gerichtsurkunden)

 

persönliche Dokumente (z. B. Ausweispapiere, Ausbildungsnachweis, Bewerbungen, Erklärungen, Zahlungsbelege, Wohnsitzverlegungsbescheinigungen).

 

In diesem Fall bestätigt die Geschäftsführerin von Trans-Adapt in einer von ihr unterzeichneten, in sieben Sprachen ausgestellten Bescheinigung, dass die Übersetzung von einer Fachperson angefertigt wurde.

 Amtlich beglaubigte Übersetzungen – Notariell beglaubigte Übersetzungen – Bescheinigte Übersetzungen

Damit Übersetzungen von Gerichten oder offiziellen staatlichen Stellen (z. B. Staatskanzlei, Botschaften, Gemeinden, Kantonen, Bundesbehörden) anerkannt werden, müssen sie beglaubigt werden, d. h. es muss offiziell bestätigt werden, dass sie genau mit dem Originaltext übereinstimmen. Dies kann auch Dokumente für den beruflichen oder privaten Gebrauch betreffen, z. B. Vereinbarungen oder Verträge.

 

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von akkreditierten Übersetzern angefertigt, die bei Bedarf dafür sorgen, dass sie von einer befugten Stelle wie einem Notariat oder einer Kanzlei beglaubigt werden. Übersetzungen die für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, bestimmt sind, werden von der Staatskanzlei mit einer Apostille versehen. Andernfalls bringt die Kanzlei je nach Zielland ein spezielles Siegel an. Ihre Übersetzungen werden dann im Land, für das sie bestimmt sind, ohne weitere konsularische oder diplomatische Beglaubigung akzeptiert. Sollte dennoch eine Beglaubigung durch eine Botschaft notwendig sein, so erledigen wir auch diesen Schritt für Sie.

 

Trans-Adapt übernimmt die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten jeder Art und in jeder Situation.
Unsere professionellen Fachübersetzer übertragen Ihre Dokumente und amtlichen Urkunden in 31 Sprachen, und je nach Zielland und Verwendungszweck erfolgt die Beglaubigung wie folgt:

 

 Wenn die beglaubigte Übersetzung für die Schweiz bestimmt ist, genügt in den meisten Fällen eine Bescheinigung durch uns, gegebenenfalls mit notarieller Beglaubigung.

 

 Eine Ausnahme bilden Übersetzungen für amtliche Stellen in den Kantonen Genf und Neuenburg, da diese Kantone über eigene beeidigte Übersetzer verfügen. Trans-Adapt arbeitet mit einer Reihe von ihnen zusammen.

 

Ist die beglaubigte Übersetzung für eine ausländische Behörde oder ausländische Geschäftspartner bestimmt, muss die Echtheit der Unterschrift des Notars durch ein dem Zielland angepasstes amtliches Siegel der Staatskanzlei beglaubigt werden.

 

 Im Falle von Ländern, die dem Haager Übereinkommen (siehe Liste hier) beigetreten sind, wird die Staatskanzlei lediglich eine Apostille anbringen.

 

In gewissen Fällen, z. B. bei Dokumenten, die für China bestimmt sind, muss die Übersetzung vor der Beglaubigung durch die chinesische Botschaft zusätzlich beglaubigt werden.

 

In jedem Fall kümmern wir uns rasch und diskret um alle notwendigen Schritte und Formalitäten für diese Art von Beglaubigung, unabhängig davon, ob sie von Ihnen oder vom Empfänger der Übersetzung verlangt werden.

 

Unter anderem übersetzen wir:

 

 Geburtsurkunden, Familienausweise, Adoptionsunterlagen

 

 Ehescheine, Scheidungsverträge, Scheidungsvereinbarungen, Scheidungsurteile

 

 Nachlassurkunden, Testamente, Todesbescheinigungen

 

 Reisepässe, Identitätskarten, Visabescheinigungen, Führerausweise, Strafregisterauszüge

 

 Niederlassungsbewilligungen und -genehmigungen, Einwanderungs-, Auswanderungs- und Einbürgerungsunterlagen

 

 Schulzeugnisse, Diplome, Empfehlungsschreiben, Lebensläufe

 

 Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse

 

 Kaufverträge, Verkaufsverträge, Fusions- und Übernahmeverträge, Handelsverträge, Immobilientransaktionen

 

 Auszüge aus dem HR (Handelsregister), Statuten, Betriebsreglemente

 

 Steuererklärungen

 

 Anmeldungen von Patenten, Urheberrechten, entsprechende Formulare.

 

Ablauf

 

Bitte befolgen Sie für alle beglaubigten Übersetzungen das nachstehende Verfahren. Dies ermöglicht uns, Ihnen Ihre Übersetzungen möglichst schnell und unter bestmöglichen Bedingungen zu liefern.

Stellen Sie uns die zu übersetzenden amtlichen Dokumente zu. Scannen Sie die Dokumente ein und senden Sie sie per E-Mail an info@trans-adapt.ch

 

Machen Sie dazu folgende Angaben:

 

 Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Adresse

 

 Ihre Telefonnummer

 

 Zielsprache (in welcher Sprache wünschen Sie die Übersetzung?)

 

 Bestimmungsland

 

 Art der Beglaubigung (von Trans-Adapt bescheinigte Übersetzung, notariell beglaubigte Übersetzung oder Übersetzung mit Apostille oder gleichartiger Überbeglaubigung, je nach Bestimmungsland)

 

 gewünschter Termin

 

Im Falle einer beglaubigten Übersetzung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung mit der Bitte, uns die Originaldokumente zuzustellen. Beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen sind im Voraus zu bezahlen.

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Beglaubigte Übersetzungen – Bescheinigte Übersetzungen 

Wenn die beglaubigte Übersetzung für die Schweiz bestimmt ist, genügt in den meisten Fällen eine Bescheinigung durch uns, gegebenenfalls mit notarieller Beglaubigung.

Eine Ausnahme bilden Übersetzungen für amtliche Stellen in den Kantonen Genf und Neuenburg, da diese Kantone über eigene vereidigte Übersetzer verfügen.

Wir verfügen über Übersetzer, die im Kanton Genf beeidigt sind.

Darüber hinaus liefern wir Ihnen bescheinigte Übersetzungen für alle amtlichen Dokumente, unter anderem:

 

Geburtsurkunden, Familienausweise, Adoptionsunterlagen

 

Ehescheine, Scheidungsverträge, Scheidungsvereinbarungen, Scheidungsurteile

 

Nachlassurkunden, Testamente, Todesbescheinigungen

 

Reisepässe, Identitätskarten, Visabescheinigungen, Führerausweise, Strafregisterauszüge

 

Niederlassungsbewilligungen und -genehmigungen, Einwanderungs-, Auswanderungs- und Einbürgerungsunterlagen

 

Schulzeugnisse, Diplome, Empfehlungsschreiben, Lebensläufe

 

Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Verkaufsverträge, Auszüge aus dem HR (Handelsregister), Firmenstatuten, Betriebsreglemente, Handelsverträge, Immobilientransaktionen

 

Fusions- und Übernahmeverträge

 

Steuererklärungen

 

Anmeldungen von Patenten, Urheberrechten, entsprechende Formulare.

 

Die von uns gelieferte Übersetzung wird mit der Unterschrift der Geschäftsführerin von Trans-Adapt versehen. Auf Wunsch kann diese Unterschrift zusätzlich notariell beglaubigt werden. Wenn Ihre Dokumente für Behörden in der Schweiz oder im Ausland bestimmt sind, erfüllen sie so die Echtheits- und Gültigkeitsanforderungen, sodass Sie Ihre Formalitäten schnell und reibungslos erledigen können.

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Rückübersetzungen

Rückübersetzungen sind besonders im wissenschaftlichen und medizinischen Bereich nützlich. Dabei wird ein bereits übersetzter Text zurück in seine Ausgangssprache übersetzt, um seine Genauigkeit und Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Inhalt zu überprüfen. Mit dieser Technik können wir Ihnen eine zusätzliche Qualitätssicherung vorhandener Übersetzungen bieten, indem eventuelle Inkonsistenzen und Diskrepanzen vor der Veröffentlichung erkannt werden.

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